SOZIALRECHT
Sie haben einen ablehnenden Bescheid bezüglich Ihrer Schwerbehinderung/Grad der Behinderung oder der Erwerbsminderungsrente erhalten? Oder Sie beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz IV) und sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?
Für jeden dieser Fälle stehe ich Ihnen zur Verfügung und bin bereit, für Sie Ihre Ansprüche zunächst gegenüber der Behörde und im Nachgang auch vor dem Sozialgericht durchzusetzen. Wichtig ist, dass rechtzeitig gegen den Bescheid, der Ihnen zugestellt wird, das Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt wird und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheides. Ansonsten ist der Klageweg abgeschnitten. Daher ist es auch hier wichtig, keine Zeit verstreichen zu lassen und sich unmittelbar nach Erhalt des Bescheides anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Da für die Berechnung der Fristen der Zugang maßgeblich ist, achten Sie bitte darauf, dass Sie mir diesen entsprechend mitteilen können.
Ich unterstütze Sie darüber hinaus auch gegenüber Sozialbehörden bei der Prüfung von Ansprüchen auf Elternunterhalt im Falle der Heimunterbringung eines Elternteils.
Ebenfalls fällt die Errichtung von Vorsorgevollmachten in meinen Tätigkeitsbereich.