KOSTEN
Die für die anwaltliche Tätigkeit entstehenden Kosten teilen wir Ihnen gerne, soweit möglich, vorab mit.
Reine Beratungstätigkeiten (persönlich, telefonisch oder per E-Mail, Sichtung vom Auftraggeber überlassener Unterlagen, Recherche, Unterhaltsberechnung etc.) werden bei uns auf der Grundlage einer zeitbasierten Gebührenvereinbarung abgerechnet. Diese können Sie sich hier bereits ansehen und herunterladen. Sollte danach eine weitere Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Bereich erforderlich sein, werden Sie über die zusätzlich zu erwartenden Kosten informiert.
Tätigkeiten, bei denen die Rechtsanwältin nach außen auftritt (z.B. Anschreiben an den Gegner, Gerichtsverfahren), werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Für den Fall, dass ein Gerichtsverfahren notwendig werden sollte, stehen für Mandanten mit geringem Einkommen die Möglichkeiten der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung. Entsprechende Anträge finden Sie im Internet.