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ARBEITSRECHT

Ich stehe Ihnen zur Seite bei der Beantwortung aller Fragen und Durchsetzung von Ansprüchen zum Thema Kündigungsschutz, Überprüfung des Kündigungsrechtes, auch bei befristeten Verträgen, Durchführung der Kündigungsschutz- oder Entfristungsklage.

Soweit es um die Reaktion eines Arbeitnehmers auf eine erhaltene Kündigung geht, empfehle ich dringend, keine Zeit verstreichen zu lassen, sondern sich so früh wie möglich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dies begründet sich damit, dass eine einzureichende Kündigungsschutzklage einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung unterliegt. Ein zu langes Abwarten kann  daher bereits zum Verlust wertvoller Ansprüche führen.

Ich unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wie ausstehendes Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen oder Urlaubsabgeltung. Hier kann ebenfalls häufig Eile geboten sein, da die Ansprüche verwirken können, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (in der Regel zwei bis drei Monate) schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber angemeldet wurden.

Privilegierte Gruppen, wie Schwangere und Mütter sowie Schwerbehinderte,  genießen einen besonderen Schutz. Hier ist ebenfalls Beratung wichtig.

Auch für Arbeitgeber stehe ich in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Beratung und Durchsetzung bzw. Abwehr der Ansprüche zur Verfügung.

Sollte ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht notwendig sein, ist zu beachten, dass in der ersten Instanz auch im Falle eines Obsiegens in der Regel keine Kostenerstattung durch den unterlegenen Gegner erfolgt, sondern jede Partei ihre Kosten selbst trägt.