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MIETRECHT

Sowohl während als auch nach Beendigung eines Mietverhältnisses können sich für Mieter und Vermieter zahlreiche Rechtsfragen ergeben, die eine Klärung mittels anwaltlicher Beratung bedürfen. So ergeben sich häufig Zweifel an der erstellten Nebenkostenabrechnung, der Vermieter stellt Forderungen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen oder behält die Kaution ein.

Es ergeben sich auch vielfach im Laufe eines Mietverhältnisses Mängel an der Mietsache, die gege-benenfalls für den Mieter ein Recht zur Mietminderung begründen. Hier berate ich Sie umfassend auch im Hinblick auf das Risiko einer möglichen fristlosen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs. Auch im Falle des Erhalts einer anders begründeten Kündigung, prüfe ich deren Rechtmäßigkeit und die sich daraus für Sie ergebenden Konsequenzen.

Umgekehrt vertrete ich selbstverständlich auch die Vermieterseite gegen Mieter, die sich beispielsweise in Zahlungsverzug befinden, unterstütze Sie im Falle einer auszusprechenden Kündigung und führe Sie durch ein sich ggf. anschließendes Räumungsverfahren.