Menü Schließen

FORDERUNGSEINZUG UND INKASSO

Sie haben noch offene Forderungen gegen einen Schuldner, die von diesem nicht ausgeglichen werden?
 
Häufig reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Schuldner dazu zu bringen, die Forderung zu begleichen. Sofern Sie den Schuldner vor meiner Beauftragung bereits selbst durch ein Mahnschreiben mit Fristsetzung in Verzug gesetzt haben, sind die für meine Inanspruchnahme entstehenden Kosten im Übrigen von dem Schuldner zu tragen, weshalb ich ein solches Vorgehen ausdrücklich empfehle.
 
Zeigt sich der Schuldner dennoch auch von einem Anwaltsschreiben unbeeindruckt, kann die Forderung durch Mahn- und Klageverfahren gerichtlich geltend gemacht werden. Liegt dann ein vollstreckbarer Titel vor, ist ein Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher zu stellen und danach sind weitere entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Ich übernehme in diesem Zusammenhang alle notwendigen Maßnahmen, um für Sie den Ausgleich der Forderung zu erreichen. Hier liegt alles in einer Hand.