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KOSTEN

Die für die anwaltliche Tätigkeit entstehenden Kosten teilen wir Ihnen gerne, soweit möglich, vorab mit.
Reine Beratungstätigkeiten (persönlich, telefonisch oder per E-Mail, Sichtung vom Auftraggeber überlassener Unterlagen, Recherche, Unterhaltsberechnung etc.) werden bei uns auf der Grundlage einer zeitbasierten Gebührenvereinbarung abgerechnet. Diese können Sie sich hier bereits ansehen und herunterladen. Sollte danach eine weitere Tätigkeit im außergerichtlichen oder gerichtlichen Bereich erforderlich sein, werden Sie über die wahrscheinlich zu erwartenden Kosten informiert. Teilweise wird auch hier auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung auf Zeitbasis abgerechnet.

Für Ratsuchende mit geringem Einkommen oder Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit die entstehenden Kosten für eine anwaltliche Beratungs- bzw. außergerichtliche Tätigkeit über die sogenannte Beratungshilfe zu decken. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts einen „Berechtigungsschein für Beratungshilfe“ erteilen lassen und diesen zu dem ersten Beratungsgespräch mitbringen. Sollten Sie diesen Schein nicht bereits erlangt haben, kann ein entsprechender Antrag auch von uns gestellt werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie bereits den korrekt ausgefüllten Antrag (das entsprechende Formular finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz), nebst der notwendigen Anlagen (Einkommensnachweise und Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Belege über Verbindlichkeiten) in Kopie mitbringen. Sollten für den Antrag hier Kopien erstellt werden müssen, sind diese mit 0,50 € pro Seite zu vergüten. Für den Fall, dass ein Gerichtsverfahren notwendig werden sollte, stehen die Möglichkeiten der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung.
Für die Antragstellung gilt hier bezüglich der Anlagen (ggf. sind hier mehrere Anlagen beizubringen) das Vorstehende entsprechend.