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FAMILIENRECHT

Nach einer Trennung kommen auf die ehemaligen Lebenspartner neben den emotionalen Belastungen häufig zahlreiche rechtliche Fragen zu, die wichtige Lebensbereiche betreffen, wie Unterhaltsansprüche (Trennungs-, Nachehelichen- und Kindesunterhalt) oder, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, bei wem leben diese bzw. wann kann der andere Elternteil die Kinder sehen (sog. Umgangsrecht).

Gerade in Bezug auf die Prüfung bzw. Stellung von Ansprüchen auf Unterhalt ist es wichtig, dass dies unmittelbar nach der Trennung erfolgt, da andernfalls wertvolle Ansprüche verloren gehen können.  Grund hierfür ist, dass der Unterhaltsverpflichtete erst ab dem Zeitpunkt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann, ab dem er in Verzug gesetzt wurde. Eine rechtliche Beratung sichert Ihnen hierbei wichtige Ansprüche.
Verlieren Sie keine Zeit!

Aufgrund der sich regelmäßig verändernden Düsseldorfer Tabelle, die die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt darstellt, ändern sich auch häufig die tatsächlich zu erbringenden Unterhaltsleistungen. In diesem Zusammenhang prüfe ich für Sie die aktuellen Zahlungsverpflichtungen, ganz gleich, ob Sie unterhaltsberechtigt oder unterhaltsverpflichtet sind. Gegebenenfalls ist die Abänderung bzw. Anpassung
eines bestehenden Unterhaltstitels zu beantragen.

Ich begleite Sie als Scheidungsanwältin umfassend durch die Trennungszeit, das Scheidungsverfahren
und auch durch das häufig konfliktgetragene Verfahren der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinnausgleichs. 

Für den wünschenswerten Fall, dass Sie sich nach einer Trennung im Wesentlichen mit dem Partner einig sind, kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden, d.h. die im  Scheidungsverfahren notwendige anwaltliche Vertretung bezieht sich nur auf einen Ehepartner, während der andere dem von dem Anwalt gestellten Scheidungsantrag nur zustimmt. Dies stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, eine Scheidung durchzuführen, weshalb sie von zahlreichen Paaren gewählt wird.